Rechtliche Grundlagen
Überlick
- Datenschutzgesetzt (DSG 2000)
- Fernabsatzgesetz
- E-Commerce-Gesetz (ECG 2001)
- Produktpirateriegesetzt (OOG 2004)
- Urheberrechtsgesetz ( UrhG 2003)
- Signaturgesetz (SG)
BS. 260 –
Datenschutzprinzipien
| Verwendung personenbezogener Daten | Recht auf Auskunft |
| nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke | Recht auf Einsicht |
| sachliche Richtigkeit | Recht auf Richtigstellung |
| Aufbewahrung nur für die Dauer der Verwirklichung des Zwecks der Erhebung | Recht auf Löschung |
Maßnahmen für Vertraulichkeit und Sicherheit
Schutz der Daten gegenüber
- Verlust
- Zerstörung
- unberechtigte Weitergabe
- Datenverarbeitungsregister (DVR)
- Schadenersatzpflicht
Datenschutzkommission
Aufgaben der Datenschutzkommnission
- Führung des Datenverarbeitungsregistert (DVR)
- Kontrollbefugnisse
- Beschwerdeführung
Urheberrecht
ausschließliches Recht des Urhebers zur
- Nutzung
- Verbreitung
- Vervielfältigung
- Verwertung
Nur mit Zustimmung des Urhebers
- Vervielfältigung
- Verbreitung
ohne Zustimmung des Urhebers
- Bearbeitung
- freie Werknutzung
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